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Mag. Sonja Langer, MSc
sonja.langer(at)heartbeatsoflife.at
+43 660 402 96 47

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Coaching, Trainings- & Beratungsleistungen von heart.beat institute for growth (Sonja Langer), im Folgenden kurz Auftragnehmer (AN) genannt. Stand Jänner 2013.
(Basis: empfohlene AGB Unternehmensberater der WKO 2006).

1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem AN (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AGs sind ungültig, es sei denn, diese werden vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannt. 1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages/Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. 2.2 Der AN ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den AN selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem AG. 2.3 Der AG verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der AN zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der AG wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der AN anbietet. Ausgenommen sind Leistungen, denen der AN je Einzelfall ausdrücklich zustimmt.

3. Aufklärungspflicht des AGs/Vollständigkeitserklärung

3.1 Der AG sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 3.2 Der AG wird den AN auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. 3.3 Der AG sorgt dafür, dass dem AN auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. 3.4 Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des ANs von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. 4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des ANs zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des AGs auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung/Berichtspflicht

5.1 Der AN verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem AG Bericht zu erstatten. 5.2 Den Schlussbericht erhält der AG in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages. 5.3 Der AN ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom AN und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim AN. Sie dürfen vom AG während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des ANs zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des ANs – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des AGs gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der AN ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den AG hievon unverzüglich in Kenntnis setzen. 7.2  Der AG hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom AN zu vertreten sind. Der AG hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder – falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den AG zu Recht ohne Interesse ist – das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung. Die Beweislastumkehr, (die Verpflichtung des AN zum Beweis seiner Unschuld am Mangel), ist ausgeschlossen. 7.3 Dieser Anspruch des AGs erlischt 6 Monate nach Erbringen der beanstandeten Leistung (Berichtslegung).

8. Haftung/Schadenersatz

8.1 Der AN haftet dem AG für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom AN beigezogene Dritte zurückgehen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. 8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 8.3 Der AG hat jeweils zu beweisen, dass der Schaden auf ein Verschulden des ANs zurückzuführen ist. 8.4 Sofern der AN das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der AN diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung/Datenschutz

9.1 Der AN verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des AGs erhält. 9.2 Weiters verpflichtet sich der AN, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des AGs, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 9.3 Der AN ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. 9.5 Der AN ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der AG leistet dem AN Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 9.6 Referenzen: Der AN ist berechtigt, den AG namentlich als Referenz zu nennen, ohne dabei inhaltliche Angaben über die beim AG durchgeführten Arbeiten zu machen.

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der AN ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem AG und dem AN. Der AN ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den AN fällig. 10.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des ANs  vom AG zusätzlich zu ersetzen. 10.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des AGs liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den AN, so behält der AN den Anspruch auf Zahlung einer Stornogebühr wie folgt: zwischen 4 und 2 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn 50%, ab 2 Wochen 100% der vereinbarten Auftragssumme. 10.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der AN von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Dauer des Vertrages

11.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. 11.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

12. Besondere Vereinbarung für Einzelberatung und Coaching

12.1 Vereinbarte Coachingeinheiten können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden, danach werden 50% Stornogebühr in Rechnung gestellt. Beide Seiten haben das Recht, einen Coachingprozess jederzeit abbrechen zu können. Der AN behält sich das Recht vor, Beratung abzulehnen, die die eigene Kompetenz übersteigt oder die gegen unsere Ethik und Werte verstoßen.  Bereits geleistete Honorare werden nicht zurück erstattet. 12.2 Bei vereinbarter Einzelberatung bzw. Coaching handelt es sich um einen Dienstvertrag. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet, noch wird er vom AN zugesagt. Der Berater haftet allein nach Maßgabe der Allgemeinen Haftungsbeschränkungen dieser AGB. Ziel der Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Niemals nimmt der Berater dem Ratsuchenden Lebens-, Kauf- und/oder Investitionsentscheidungen ab oder beeinflusst diese in eine Richtung. Wir weisen darauf hin, dass Einzelberatung / Coaching ergebnisoffen ist. Die Arbeit am Menschen und mit Menschen wird von Parametern beeinflusst, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, so dass Resultate nicht zugesichert werden können – dies widerspräche auch dem professionellen Charakter systemischer  Beratungsarbeit.

13. Besondere Bestimmungen für Seminare

13.1 Anmeldung: Wir bitten, die Anmeldung zu Seminaren per Fax, Post oder E-Mail bzw. über unsere Website vorzunehmen. Jede Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldungen zu unseren Seminaren werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt, Ihre Anmeldung wird unter Berücksichtigung freier Plätze verbindlich gebucht. 13.2 Rücktrittsrecht: für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt bei Buchung per Fernabsatz ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 7 Werktagen, gerechnet ab Vertragsabschluss, zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. 13.3 Bezahlung: Die Rechnungslegung erfolgt unmittelbar nach Anmeldung. Alle angegebenen Preise verstehen sich excl. USt. und Aufenthaltskosten. Wir bitten Sie, die Teilnahmegebühr mindestens bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu überweisen. 13.4 Stornierung: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen bei einem Rücktritt von Ihrer Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor der Veranstaltung 50%, innerhalb von 2 Wochen vorher die volle Tagungsgebühr verrechnen müssen. Eine Umbuchung auf eine andere gleichwertige Veranstaltung oder die Entsendung eines Vertreters zur ursprünglich gebuchten Veranstaltung ist jedoch ohne zusätzliche Gebühren möglich. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform und erhält erst durch unsere Bestätigung rechtliche Gültigkeit. Ein Ersatzteilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden. 13.5 Ausfall / Absage der Veranstaltung: Sollten wir die Veranstaltung aus wichtigen Gründen absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht. 13.6 Kursunterlagen: Alle in den Seminaren ausgegebenen Arbeitsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht und sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch den AN oder dem jeweiligen Referenten, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet. 13.7 Haftung: Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie von uns nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Für Gegenstände die in die Workshops und Schulungsveranstaltungen mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernehmen wir keinerlei Haftung.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. 14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 14.3 Mediationsklausel: Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien eine außergerichtliche Beilegung des Konfliktes. Zuerst werden zur Lösung von Streitigkeiten einvernehmlich gewählte eingetragene Mediatoren (ZivMediatG, Liste des BMJ) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation beigezogen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder über andere Belange der Mediation kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Kenntnis aller Vertragsparteien vom Konflikt andere rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können hierbei als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden. 14.4 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
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